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Haf­tung für Inhal­te und Links

Als eine Mög­lich­keit für die Mini­mie­rung recht­li­cher Risi­ken wird dabei von vie­len Web­mas­tern ein Haf­tungs­aus­schluss (so genann­ter Dis­clai­mer) ver­wen­det. Meist haben die­se Dis­clai­mer fol­gen­den Wortlaut:

“Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – “Haf­tung für Links” hat das Land­ge­richt (LG) Ham­burg ent­schie­den, dass man durch das Set­zen eines Links, die Inhal­te der gelink­ten Sei­te ggf. mit zu ver­ant­wor­ten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch ver­hin­dert wer­den, dass man sich aus­drück­lich von die­sen Inhal­ten distan­ziert. Hier­mit distan­zie­ren wir uns aus­drück­lich von den ver­link­ten Seiten.”

Über den Sinn eines der­ar­ti­gen Dis­clai­mers kann man jedoch strei­ten. Das Land­ge­richt Ham­burg hat in die­sem Urteil gera­de fest­ge­stellt, dass ein pau­scha­ler Haf­tungs­aus­schluss für die Inhal­te, auf die man ver­linkt, nicht aus­rei­chend ist.

Sie soll­ten es des­halb ver­mei­den, einen Haf­tungs­aus­schluss auf Ihre Sei­ten zu set­zen, der von Juris­ten fast aus­nahms­los als unsin­nig ange­se­hen wird. Eini­ge Juris­ten gehen sogar davon aus, dass der Ver­fas­ser ent­spre­chen­der For­mu­lie­run­gen bereits damit rech­net, auf juris­tisch frag­wür­di­ge Inhalt zu ver­lin­ken. Dann kehrt sich die beab­sich­ti­ge Haf­tungs­frei­zeich­nung des Sei­ten­be­trei­bers unter Umstän­den ins Gegen­teil. Auch als Web­de­si­gner soll­ten Sie Ihren Kun­den einen sol­chen frag­wür­di­gen Dis­clai­mer nicht anbieten.

Zudem stellt es auch ein äußerst wider­sprüch­li­ches Ver­hal­ten dar, den Nut­zern eine Sei­te per Link zu emp­feh­len, sich dann jedoch „aus­drück­lich“ von den Inhal­ten der ver­link­ten Sei­ten zu distanzieren.

Die fol­gen­den Hin­wei­se sind unse­rer Mei­nung nach eher geeig­net, auf die Ver­ant­wor­tung des jewei­li­gen Sei­ten­be­trei­bers hin­zu­wei­sen. Zudem ent­hält der Haf­tungs­aus­schluss (Dis­clai­mer) auch eini­ge klar­stel­len­de Aus­sa­gen zum Urhe­ber­recht sowie zum Daten­schutz. Hier­mit kön­nen Sie Aus­sa­gen wie “Ich wuss­te nicht, dass ich Ihre Inhal­te nicht kopie­ren darf” oder „Ich bin davon aus­ge­gan­gen, dass Sie die­se Wer­be­mail inter­es­sie­ren könn­te“ entgegentreten.